FOA.2005 - METAL-DISTRICT.de |
Es war schon ein komisches Omen, dass der Wetterbericht für die Tage vor dem Festival als auch die Tage nach dem Festival gutes Wetter, für das Pfingstwochenende jedoch Regen en masse angesagt hatte. Nun denn, nichts desto trotz machten sich rund 600 feierfreudige Metalfans auf nach Bitterfeld, um dem diesjährigen UNITED METAL MANIACS Festival einen Besuch abzustatten. Dass sich das trotz vor allem am Samstag sehr miesem Wetter lohnen würde, war nach dem Erfolg vom letzten Jahr eigentlich schon abzusehen. Die mit 1,50 Euro für nen Becher Bier und 10 Euro für ein T-Shirt ausgesprochen fanfreundlichen Preise, die bombige Stimmung und die coolen Bands taten ihr übriges, um die zwei Tage Schlamm, Metal und Alkohol zu einem geilen Ereignis werden zu lassen.. |
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Nachdem uns die Absage von Nehemah wie ein Schlag ins Gesicht traf, ließen wir uns dennoch nicht entmutigen und blickten mit Vorfreude auf das diesjährige UMM Metal Maniacs Open Air 2005. Trotz der Schön-Wetter-Vorhersage und einer Regenwahrscheinlichkeit von (lächerlichen) 48%, blieben wir den ganzen Samstag über nicht vom Regen verschont. Doch was nützte es schon zu meckern! Also Bier geschnappt und auf vor die Bühne..
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FESTUNG BITTERFELD - BANNER |
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FESTUNG BITTERFELD - LOGO |
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ALLGEMEINE GESCH?FTSBEDINGUNGEN (AGB's ) |
§ 01
| Kinder unter 6 Jahren ist der Zutritt auch in Begleitung eines Erziehungsberechtigten verboten. | § 02
| Zu der Veranstaltung dürfen Kinder zwischen 6-14 Jahren nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten eingelassen werden. | § 03
| Der Veranstalter hat keinerlei Einfluss auf Gestaltung, Länge, Inhalt und Lautstärke der Veranstaltung. | § 04
| Bei Konzerten kann aufgrund der Lautstärke Gefahr von möglichen Hör- und Gesundheitsschäden bestehen. | § 05
| Schadensersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden durch Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, soweit der Veranstalter, sein Vertreter, oder seine Erfüllungsgehilfen nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben. Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung sind bei leichter Fahrlässigkeit auf den Ersatz des vorhersehbaren Schadens beschränkt. | § 06 | Das Mitbringen von Waffen, Pyrotechnik und Glasbehältern ist verboten. | § 07
| Das Betreten des Festivalgeländes erfolgt auf eigene Gefahr. Der Besitzer der Eintrittskarte parkt sein Auto außerhalb des Geländes auf eigene Gefahr. Beim Parken ist den Anweisungen der Ordnungskräfte Folge zu leisten. | § 08
| Der Veranstalter übernimmt für Diebstahl und persönliche Schäden keine Haftung. | § 09 | Das Fällen von Bäumen ist verboten und wird strafrechtlich geahndet. | § 10 | Das Entfachen von Lagerfeuern ist untersagt. | § 11
| Der Veranstalter behält sich das Recht vor, ohne vorherige Ankündigung das Vorprogramm zu ändern. | § 12
| Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Veranstaltung örtlich und/oder terminlich zu verlegen. Rückerstattungsanspruch aus oben genanntem Grund auf dem Nennwert der Eintrittskarte besteht nur bis zum Konzertbeginn. | § 13
| Zurücknahme der Eintrittskarten nur bei Absage der Veranstaltung. Es wird nur der Nennwert der Eintrittskarte erstattet. | § 14
| Den Anweisungen der Security ist unbedingt Folge zu leisten. Bei Zuwiderhandlung erfolgt Platzverweis. | § 15
| Bei Darstellungen oder Äußerungen politischen Hintergrunds, die gegen die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland verstoßen, hat dieses unweigerlich einen sofortigen Platzverweis durch den Veranstalter oder die in seinem Namen handelnden Sicherheitsverantwortlichen zur Folge. | | FESTUNG BITTERFELD e.V.
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